Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73578
VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445 (https://dejure.org/2009,73578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445 (https://dejure.org/2009,73578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 12 ZB 07.3445 (https://dejure.org/2009,73578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,73578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungs- und StudienförderungsrechtVerdeckte Treuhand; Darlehensvertrag; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (dazu auch BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 125).

    Ein solcher Nachweis setzt voraus, dass sich die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 NVwZ 2009, 392/394).

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    Soweit die tatsächlichen Grundlagen in der Sphäre des Auszubildenden liegen, obliegt ihm bei der Sachverhaltsaufklärung eine gesteigerte Mitwirkungspflicht (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 NVwZ 2009, 395/397; Urteil des Senats vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824).

    Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen Vermögensverfügung und Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der (objektive) Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. Urteil des Senats vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (siehe dazu BFH in st. Rspr. zuletzt Urteil vom 28.8.2007 Az. B 7/7a AL 10/06 R).
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (vgl. BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    Soweit die tatsächlichen Grundlagen in der Sphäre des Auszubildenden liegen, obliegt ihm bei der Sachverhaltsaufklärung eine gesteigerte Mitwirkungspflicht (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 NVwZ 2009, 395/397; Urteil des Senats vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 31. Oktober 2007 (vgl. zur Beweiskraft des Protokolls BVerwG vom 2.11.1987 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 32) hat der Klägerbevollmächtigte keinen formellen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gestellt (vgl. hierzu BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447).
  • VGH Bayern, 10.10.2011 - 12 ZB 10.113

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Das Verwaltungsgericht ist demgegenüber von den schriftlichen Angaben des Klägers, ergänzt durch den Vortrag seines Bevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung, ausgehend nachvollziehbar zu der Überzeugung gelangt, dass die Nichtangabe als Schuld in den BAföG-Anträgen als gewichtiges objektives Beweisanzeichen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 BVerwGE 132, 10) und des Senats (vgl. BayVGH u.a. vom 25.5.2009 Az. 12 ZB 07.3445; zuletzt vom 26.9.2011 Az. 12 ZB 11.1042) gegen einen zivilrechtlich wirksam geschlossenen Darlehensvertrag spricht.

    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.) und des Senats (vgl. BayVGH u.a. vom 25.5.2009 a.a.O. und zuletzt vom 26.9.2011 a.a.O.) auf das Indiz abgestellt, dass der Kläger diese behauptete Schuld in den jeweiligen Anträgen nicht unter "Schulden und Lasten" angegeben hat.

  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 12 ZB 11.1042

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Abzugsfähigkeit behaupteter Schulden;

    Ein solcher Nachweis setzt voraus, dass sich die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt (vgl. BayVGH u.a. vom 25. Mai 2009 Az. 12 ZB 07.3445).
  • VG München, 22.07.2009 - M 15 K 08.3715

    Ausbildungsförderung; Treuhandverhältnis; rechtsmissbräuchliche Darlehensaufnahme

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (v. 4.9.2008 Az. 5 C30/07 NVwZ 2009, 392 und Az. 5 C 12/08 NVwZ 2009, 395) und des BayVGH (v. 28.1.2009 Az. 12 B 08.824 BayVBl. 2009, 404 und v. 25.5.2009 Az. 12 ZB 07.3445) ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht